Für Waren und kundenspezifischen 3D-Druck
1. Anbieter, Geltungsbereich und Kundengruppen
Vertragspartnerin ist UNIKE design&development GmbH, Max-Planck-Str. 12, 54296 Trier, Deutschland, E-Mail info@unike.eu, nachfolgend „UNIKE“. Diese Bedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren über „3D-Parts by UNIKE“, einschließlich Waren, die nach Kundenvorgaben hergestellt werden.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Für Verbraucher gelten die entsprechenden gesetzlichen Schutzvorschriften. Eine Unternehmensangabe oder die Auswahl eines Firmenkundenfeldes beseitigt diese Rechte nicht, wenn tatsächlich ein Verbrauchergeschäft vorliegt. Abweichende Geschäftsbedingungen unternehmerischer Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn UNIKE ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Eigenständige Konstruktions-, Berechnungs-, Beratungs- oder Prüfleistungen sowie separat verkaufte digitale Inhalte sind nur Vertragsgegenstand, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden. Dafür werden gegebenenfalls ergänzende Bedingungen und die jeweils einschlägigen Verbraucherinformationen vor Vertragsschluss bereitgestellt.
2. Leistungsumfang und maßgebliche Produktspezifikation
UNIKE liefert die vereinbarten Waren nach der im Bestellabschluss beziehungsweise im individuellen Angebot beschriebenen Spezifikation. Dazu gehören insbesondere Geometrie und Dateiversion, Einheit und Abmessungen, Material, Fertigungsverfahren, Stückzahl, Farbe, Oberflächenbearbeitung, vereinbarte Toleranzen und gegebenenfalls ausdrücklich zugesagte Eigenschaften oder Prüfleistungen.
Die Angabe eines Ausgangsmaterials oder ein Materialdatenblatt beschreibt nicht ohne Weiteres die Eigenschaften des fertigen Druckteils. Eigenschaften des Endprodukts richten sich nach der vereinbarten Spezifikation und den gesetzlichen Anforderungen. Verfahrensbedingte Schichtstrukturen, Stützstellen oder Farbabweichungen werden nur dann als vereinbarte Beschaffenheit zugrunde gelegt, wenn sie in der Produktbeschreibung ausreichend konkret dargestellt sind. Gesetzliche Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit bleiben unberührt. Soweit bei Verbrauchern von objektiven Anforderungen abgewichen werden soll, gelten die dafür vorgesehenen besonderen gesetzlichen Informations- und Vereinbarungserfordernisse; diese AGB ersetzen sie nicht.
Eine Dateivorschau dient der Kontrolle der Konfiguration. Maßgeblich sind die bestätigten Daten und Eigenschaften. Geometrie, Material oder funktionale Merkmale werden nicht ohne entsprechende Vereinbarung geändert. Erforderliche Änderungen werden vor ihrer Umsetzung abgestimmt.
3. Kundendateien und Mitwirkung
Bei kundenspezifischen Aufträgen stellt der Kunde die zur vereinbarten Fertigung erforderlichen Dateien und Angaben bereit. Er soll insbesondere die verwendete Maßeinheit, die gewünschte Größe und entscheidende Funktionsmaße kontrollieren und UNIKE bekannte besondere Einsatzbedingungen oder Sicherheitsanforderungen mitteilen. Ist eine Angabe unbekannt, kann dies als unbekannt angegeben werden; daraus wird keine Unbedenklichkeit abgeleitet.
Der Kunde darf Dateien nur bereitstellen, soweit er zu ihrer Übermittlung und zur beauftragten Nutzung berechtigt ist. Insbesondere dürfen Rechte Dritter nicht wissentlich verletzt werden. Eine verschuldensunabhängige Freistellung oder Übernahme sämtlicher Schutzrechtsrisiken durch Verbraucher wird nicht vereinbart. Es gelten die gesetzlichen Verantwortlichkeiten.
Eine automatisierte technische Prüfung erkennt nicht jeden Konstruktionsfehler und ist keine eigenständige Funktions-, Festigkeits- oder Zulassungsprüfung. Der vereinbarte Leistungsumfang sowie eigene gesetzliche Prüf-, Hinweis- und Sicherheitsverpflichtungen von UNIKE bleiben bestehen. Erkannte Unklarheiten oder sicherheitsrelevante Bedenken werden vor Fertigung beziehungsweise Vertragsannahme geklärt. Ist die gewünschte Lieferung rechtlich unzulässig oder technisch nicht verantwortbar, wird der Auftrag nicht angenommen; bei bereits geschlossenem Vertrag richtet sich das weitere Vorgehen nach der Vereinbarung und dem Gesetz.
4. Nutzungsrechte an Dateien und Vertraulichkeit
Die Rechte an bereitgestellten Dateien und Entwürfen verbleiben beim jeweiligen Berechtigten. Der Kunde gestattet UNIKE die zur Prüfung seiner Anfrage, Erstellung eines Angebots, Durchführung des Auftrags und Erfüllung gesetzlicher Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten erforderliche Nutzung. Hierzu können technisch notwendige Kopien, Formatkonvertierungen, Druckvorbereitung und die Herstellung der vereinbarten Stückzahl gehören. Weitergehende Nutzungsrechte werden nicht eingeräumt.
UNIKE behandelt nicht öffentlich bekannte Kundendateien und Projektinformationen vertraulich und macht sie nur befugten Personen oder erforderlichen, zur Vertraulichkeit verpflichteten Dienstleistern zugänglich. Eine Veröffentlichung, Verwendung als Werbereferenz, ein Verkauf des Modells oder eine Nutzung zum Training von KI-Modellen erfolgt nicht aufgrund dieser AGB. Hierfür wäre eine gesonderte, ausdrückliche Berechtigung erforderlich. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig; die Information des Kunden erfolgt, soweit rechtlich zulässig und geboten.
Ein gesondert abgeschlossener Geheimhaltungsvertrag bleibt maßgeblich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zusätzlich in der Datenschutzerklärung erläutert. Die Nutzung eines optionalen KI-Assistenten richtet sich nach den dafür vorab dargestellten Informationen und Freigaben; mit einer Warenbestellung ist keine pauschale Einwilligung in eine externe KI-Verarbeitung verbunden.
5. Bestellung und Vertragsschluss
Produktdarstellungen, Konfigurationsergebnisse und unverbindliche Kalkulationen im Shop sind noch kein verbindliches Vertragsangebot von UNIKE, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes individuelles Angebot bezeichnet sind.
Vor einer Bestellung kann der Kunde seine Konfiguration, Dateien, Mengen, Kontaktdaten und Lieferanschrift prüfen und korrigieren. Der Bestellabschluss zeigt die wesentlichen Merkmale, den Gesamtpreis einschließlich der anfallenden Steuern und Versandkosten, die Lieferfrist und die einschlägigen Verbraucherinformationen. Mit Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des angezeigten Vertrags ab.
Eine unmittelbar versandte Eingangsbestätigung bestätigt zunächst nur den Zugang der Bestellung, sofern sie nicht zusätzlich ausdrücklich die Annahme erklärt. Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung von UNIKE in Textform zustande. UNIKE kann die Bestellung innerhalb von 48 Stunden nach ihrem Eingang annehmen. Die konkrete Frist wird im Bestellabschluss angezeigt. Nach fruchtlosem Ablauf ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden. Eine spätere Annahme bedarf einer erneuten Vereinbarung.
Die bloße Zahlungsautorisierung durch einen Zahlungsdienstleister ist keine Annahmeerklärung von UNIKE. Eine Zahlungsaufforderung oder ein Zahlungseinzug durch UNIKE erfolgt erst im Zusammenhang mit der Vertragsannahme beziehungsweise nach Vertragsschluss. Wird ein Auftrag nicht angenommen, wird eine etwaige Autorisierung aufgehoben und ein bereits empfangener Betrag unverzüglich erstattet.
Bei ausdrücklich verbindlichen individuellen Angeboten gelten deren Annahmefrist und der darin eindeutig beschriebene Annahmeweg. Ein solches Angebot darf nicht mit einer unverbindlichen Kostenschätzung verwechselt werden.
Die Vertragssprache ist Deutsch. UNIKE übermittelt dem Kunden die Vertragsbestätigung einschließlich der vereinbarten Spezifikation, dieser AGB und der einschlägigen Verbraucherinformationen per E-Mail in einer dauerhaft speicherbaren Form. Der Kunde kann diese Unterlagen selbst speichern. Ein dauerhaft zugängliches Kundenkonto wird nur geschuldet, wenn es gesondert angeboten und vereinbart wird.
6. Preise und Zahlung
Für Verbraucher ausgewiesene Gesamtpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Zusätzlich anfallende Versandkosten werden vor der verbindlichen Bestellung beziffert. Für besondere Leistungen oder Zusatzkosten ist eine ausdrückliche Vereinbarung erforderlich. Gegenüber verifiziert gewerblichen Kunden können Nettopreise mit gesondertem Umsatzsteuerhinweis dargestellt werden; der im Abschluss ausgewiesene Gesamtbetrag bleibt eindeutig erkennbar.
Es stehen die im jeweiligen Bestellabschluss angebotenen Zahlungsarten zur Verfügung. Bei Vorkasse teilt UNIKE die Zahlungsdaten und die Fälligkeit mit der Vertragsbestätigung mit. Zahlungen über PayPal werden durch den dort genannten Zahlungsdienstleister abgewickelt. UNIKE erhebt keinen gesonderten Aufschlag allein für die Auswahl von PayPal.
Ein Beginn der Fertigung nach Zahlungseingang wird nur zugrunde gelegt, wenn dies vor Vertragsschluss angegeben ist. Die angezeigte Lieferfrist berücksichtigt den vereinbarten Zahlungs- und Freigabeablauf. Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
7. Lieferung und Lieferfristen
Die verfügbaren Liefergebiete, Versandkosten und gegebenenfalls Lieferbeschränkungen werden vor Beginn des Bestellvorgangs sowie im Bestellabschluss mitgeteilt. Die verbindliche Lieferfrist ergibt sich aus der Produktkonfiguration beziehungsweise dem angenommenen Angebot. „Lieferzeit auf Anfrage“ ersetzt bei einer unmittelbar zahlungspflichtigen Bestellung keine vereinbarte Lieferfrist.
Erforderliche Mitwirkungen, deren Auswirkung auf den Fristbeginn und ein vereinbarter Zahlungsvorbehalt werden vor Vertragsschluss beschrieben. Treten Verzögerungen ein, informiert UNIKE den Kunden. Gesetzliche Ansprüche wegen verspäteter oder ausbleibender Lieferung werden nicht ausgeschlossen. Teillieferungen erfolgen nur nach Vereinbarung oder soweit sie für den Kunden zumutbar sind und keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Bei einem Verbrauchsgüterkauf geht das Risiko des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm benannten Empfänger über. Die gesetzlichen Ausnahmen, insbesondere bei einer vom Verbraucher eigenständig und außerhalb eines Vorschlags von UNIKE beauftragten Transportperson, bleiben unberührt. Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Regeln.
8. Widerruf, kundenspezifische Waren und Änderungswünsche
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die gesonderte Widerrufsbelehrung erläutert dessen Ausübung und Folgen. Zusätzlich steht die elektronische Widerrufsfunktion an der im Shop genannten Stelle zur Verfügung.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Absatz 2 Nummer 1 BGB). Ob diese Ausnahme einschlägig ist, wird nach der konkreten Ware beurteilt und vor der Bestellung angegeben. Eine Fertigung erst nach Bestelleingang oder die Auswahl üblicher Standardvarianten führt nicht automatisch zu dieser Ausnahme.
Das Fehlen eines Widerrufsrechts beseitigt keine Rechte wegen Mängeln oder sonstiger Pflichtverletzungen. Änderungs- oder Stornierungswünsche außerhalb eines gesetzlichen Rechts prüft UNIKE individuell. Eine pauschale Stornogebühr oder ein genereller Ausschluss sämtlicher gesetzlicher Lösungsrechte wird nicht vereinbart.
9. Gesetzliche Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. UNIKE verkürzt mit diesen AGB keine gesetzlichen Verjährungsfristen und verschiebt keine gesetzlichen Beweislastregeln zulasten von Verbrauchern. Dies gilt auch für individuell gefertigte Teile.
Der Kunde kann einen Mangel unter info@unike.eu anzeigen. Eine Bestellreferenz, Beschreibung oder ein Foto kann die Bearbeitung erleichtern, ist aber keine zusätzliche Voraussetzung für gesetzliche Ansprüche. Originalverpackung, ein bestimmtes Reklamationsformular oder eine Untersuchung innerhalb einer pauschalen Kurzfrist sind für Verbraucher nicht verpflichtend. Soweit UNIKE die Kosten der Nacherfüllung gesetzlich zu tragen hat, werden dem Kunden die erforderlichen Kosten nicht auferlegt.
Die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB gelten nur, soweit deren gesetzliche Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Eine zusätzliche freiwillige Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich erklärt wird. Gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Garantie sind voneinander zu unterscheiden.
10. Haftung
UNIKE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden Haftungsvorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet UNIKE außerdem für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die unbeschränkte Haftung nach dem vorstehenden Absatz bleibt hiervon unberührt.
Diese Regelungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von UNIKE. Sie beschränken keine zwingenden Rechte des Kunden.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von UNIKE.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern führt diese Rechtswahl nicht zum Entzug des Schutzes zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts, soweit dieses Recht ohne Rechtswahl anwendbar wäre.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird, soweit rechtlich zulässig, Trier als Gerichtsstand vereinbart. Diese Vereinbarung erfasst nicht automatisch jeden Unternehmer.
Angaben zu Verbraucherstreitbeilegung erhalten Sie über unseren Kontakt.
